4.1 Die ARE hat das Baugesuch mit Entscheid vom 8. August 2017 verweigert, weil Windschutzwände aus Metallpfosten und Glaseinsätzen weder der traditionellen Bauart noch einem zeitgemässen bewilligungsfähigen Element entsprächen. Auch wenn die Materialisierung aus Glas nicht gleich wuchtig wie eine Wand aus einem anderen Material erscheine, so handle es sich um eine grosse Glasfläche, welche als Fremdkörper in der Landschaft stehe. Das Objekt beeinträchtige die Identität des traditionellen Wohnhauses zu stark und könne nicht bewilligt werden.