Sofern damit eine allfällige Seebise gemeint ist, erscheint diese angesichts der privilegierten Aussichtslage ausserhalb der Bauzone C.__________ für die Bewohner nicht als unzumutbar und ist von diesen vielmehr in Kauf zu nehmen. Zudem könnte auf die Seebise durch mobile Gartenmöbel reagiert werden, welche sich bei entsprechender Windlage jeweils auf eine andere Hausseite verschieben liessen, zumal das Terrain auf drei Hausseiten relativ flach ist und auch auf der Ostseite des Wohnhauses eine befestigte Fläche besteht (vgl. dazu Bild 1 und 2 des Augenscheinprotokolls).