Seite 6 Windschutzwand für eine zeitgemässe Wohnnutzung notwendig ist. Den Materialien zur Revision von Art. 24c RPG lässt sich diesbezüglich entnehmen, dass künftig für Erweiterungen ausserhalb des Gebäudevolumens höhere Anforderungen gelten sollen. So sollen Änderungen am äusseren Erscheinungsbild nur zulässig sein, wenn sie nötig sind, um die ursprüngliche Wohnnutzung auf einen zeitgemässen Stand zu bringen.