H. Nach Abschluss des Schriftenwechsels wurde die Streitsache traktandiert und an der Sitzung der vierten Abteilung des Obergerichts vom 31. Oktober 2019 beraten. Das Urteil wurde den Parteien im Dispositiv eröffnet. Dem Antrag der Vorinstanz gemäss Schreiben vom 18. November 2019 (act. 20) entsprechend, wird das Urteil hiermit schriftlich begründet. I. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen 1.