C. Einige Zeit nach der Bauabnahme wurde festgestellt, dass beim Sitzplatz auf der Südseite des Wohnhauses Assek. Nr. 0002 eine neue Windschutzverglasung besteht, welche nicht Bestandteil des erwähnten Baugesuchs war. A._____ reichte am 12. Juni 2017 ein entsprechendes nachträgliches Baugesuch ein (act. 7.I/6.1/3). Gemäss den Baugesuchsunterlagen ist die Windschutzwand L-förmig angelegt. Sie weist eine Gesamtlänge von 4.5