Seite 11 es festzuhalten, dass sich die Augenscheine vom 27. August 2015, 30. Oktober 2015 und 21. Juni 2016 gemäss den Augenscheinprotokollen (act. 9.1.2/4-5; act. 3.2) ausschliesslich auf den Vollzug des Rodungsentscheids vom 19. Januar 2015 (act. 9.3/11a) und damit den Bereich innerhalb der festgelegten Waldgrenze und nicht den Bereich des Waldabstands bezogen.