5.5 Das strittige Projektänderungsgesuch vom 8. September 2015 sieht im Vergleich zu den bewilligten Plänen ein zusätzliches Schüttvolumen von ca. 48‘700 m3 vor. Die Schüttung soll im südöstlichen Bereich bis zur Waldgrenze verlaufen. Zusätzlich ist eine Verlegung des Wanderwegs vorgesehen (vgl. dazu den Situationsplan vom 21. August 2015, act. 9.3/12c). Aus dem Profilplan vom 21. August 2015 (act. 9.3/12d) geht zudem hervor, dass die geplante bzw. die bestehende Schütthöhe massiv von den bewilligten Plänen und auch von den von der ARE mit Schreiben vom 10. August 2012 (act. 9.3/6c und d) dargestellten zulässigen Schütthöhen abweicht.