Seite 10 des Deponieperimeters mit Rodungen sowie eine Verlegung des Wanderwegs vorgesehen. Im Vorprüfungsbericht vom 4. Oktober 2013 (act. 9.3/9b) hielt die ARE u.a. fest, dass einer Linienänderung des Wanderwegs nicht zugestimmt werden könne, dass das Projekt auf die bewilligte Ausdehnung des Deponieperimeters zu reduzieren und dass der erforderliche Waldabstand überall einzuhalten sei.