Neigungen zwischen 40 und 60% aufweise, womit die Gefahr, dass instabiles Deponiematerial in den Wald hinabrutschen könne, deutlich ansteigen werde. Deshalb müsse gegenüber dem festgestellten Waldrand eine neue Baulinie von mindestens 12 m Abstand festgelegt werden. Im Weiteren müssten die Böschungsneigungen am östlichen Deponieabschluss (insbesondere Profile 7-9) deutlich abgeflacht werden. Eine Halbierung der vorgesehenen Schüttmenge sei unumgänglich. Zudem wurde die Einholung eines geologischen Gutachtens gefordert.