Folglich hätte die Erstinstanz auf die Projektänderung eintreten müssen. Die Entfernung des Deponiematerials aus dem Wald und die erfolgte Wiederherstellung des Wanderwegs stelle eine Änderung der Sachlage dar. 5.3 Das Obergericht hat im Urteil O4V 11 4 vom 31. August 2011 in E. 2 festgehalten, dass formell rechtskräftige, mit einem ordentlichen Rechtsmittel nicht mehr anfechtbare Verfügungen nur aufgehoben oder abgeändert werden können, wenn die Voraussetzungen