Unter Ziff. 3.1 des Planungsberichts vom 21. August 2015 werde insbesondere auf den absehbaren Bedarf von zusätzlichem Deponievolumen im Appenzeller Vorderland aufgrund des bevorstehenden Abschlusses der Inertstoffdeponie F___ hingewiesen. Die Vorinstanz trage dem Umstand, dass der Planungsbericht vom 21. August 2015 zur zweiten Korrektureingabe jünger und damit aktueller als der Vorprüfungsbericht vom 4. Oktober 2013 sei, keine Rechnung. Innerhalb von zwei Jahren könnten sich die Verhältnisse durchaus ändern.