Seite 3 2018 mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren Beschwerde beim Obergericht erheben liess. Gleichzeitig liess er beantragen, das Verfahren bis auf weiteres zu sistieren. Dazu liessen sich der Regierungsrat (im Folgenden: Vorinstanz) sowie die Einwohnergemeinde B___ (im Folgenden: Beigeladene), vertreten durch RA Dr. iur. Kurt Steiner, mit Schreiben vom 8. und 9. Mai 2018 vernehmen. Mit Verfügung vom 21. August 2018 wies das Obergericht den Sistierungsantrag ab.