F. Mit E-Mail vom 8. September 2015 reichte die D___ Ingenieure AG im Auftrag von A___ ein weiteres Projektänderungsgesuch ein. G. Mit Entscheid vom 11. Dezember 2015 trat das Departement Bau und Volkswirtschaft (im Folgenden: Vorvorinstanz) nicht auf das Gesuch vom 8. September 2015 ein. Begründet wurde der Nichteintretensentscheid im Wesentlichen damit, dass die Planung Komponenten enthalte, auf welche bereits in früheren Stellungnahmen kein Antrag auf Genehmigung habe in Aussicht gestellt werden können.