Unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Klägerin mit Eingabe vom 22. März 2018 (act. 9) ausdrücklich beantragen liess, von einer Sistierung dieses Klageverfahrens bis zur Rechtskraft des Verfahrens O4V 13 15 abzusehen, muss die Klage gegen den Beklagten 2 infolgedessen zur Zeit abgewiesen werden.