3.7 Rechtsverzögerung des Beklagten 2 (C.__________ ): Der C.__________ handelte bzw. handelt im Verfahren auf Erlass des fünften Teilzonenplans „D.__________ “ durch zwei Behörden, nämlich durch den Regierungsrat und das (kantonale) Obergericht. Gemäss Rechtsbegehren richtet die Klägerin ihre Klage nicht nur gegen den Regierungsrat, sondern gegen den Kanton als Ganzes.