3.5 Das Bundesgericht hat im Urteil 1C_307/2017 vom 9. Januar 2018 betreffend Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung im Planverfahren betr. Parzelle Nr. E__________ festgehalten, dass Akte des Regierungsrates als Rekurs-, Aufsichts- oder Genehmigungsbehörde in früheren Planungsverfahren (betreffend den ersten bis vierten Teilzonenplan) schon früher wegen Rechtsverweigerung - oder Verzögerung vor Verwal-