Seite 7 und 2 der Klägerin seit weit über zwanzig Jahren eine Ertrag bringende Nutzung oder Verwertung des in der Bauparzelle Nr. E__________ investierten Kapitals. Der Preis für Bauland im Gebiet der Parzelle Nr. E__________ überschreite pro Quadratmeter CHF 900. Der von der Klägerin 1985 investierte Betrag von CHF 1‘225‘000 habe seit 1985 nie über dem Marktwert für Bauland im Gebiet Speicherschwendi gelegen. Die ordentliche Dauer eines Planänderungsverfahrens betrage nicht mehr als fünf Jahre.