Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Freiburg Nr. 601 2017 127 vom 2. Mai 2018 E. 4.2; Urteil des Bundesgerichts 2C_208/2011 vom 23. September 2011 E. 1). Die Bewilligung eines Kantonswechsels hängt damit vom Seite 5 Bestand der Aufenthaltsbewilligung in einem anderen Kanton ab, und diese Voraussetzung muss auch im Zeitpunkt des Entscheides des Obergerichts erfüllt sein.