L. In der Folge wurde die Streitsache traktandiert und an der Sitzung der vierten Abteilung des Obergerichts vom 29. August 2019 beraten. Das Urteil wurde den Parteien im Dispositiv eröffnet. Dem Begründungsbegehren des Beschwerdeführers gemäss Schreiben vom 3. Oktober 2019 (act. 25) entsprechend, wird das Urteil hiermit schriftlich begründet. M. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen