Am 20. April 2018 wurde A. _________ nach einer polizeilichen Intervention wegen häuslicher Gewalt aus der ehelichen Wohnung weggewiesen und anschliessend in Untersuchungshaft versetzt (6/101). Am 24. April 2018 erliess die Staatsanwaltschaft von Appenzell Ausserrhoden gegen ihn einen Strafbefehl wegen Ungehorsam des Schuldners (act. 6/78). Mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 17. Mai 2018 wurde die Untersuchungshaft bis zum 15. Juni 2018 verlängert (act. 6/88).