Lagemässig sei es bei der Ausführung wichtig gewesen, einen teilweisen Sichtschutz gegen die Nachbarbauten zu erreichen. Die Farbe des bestehenden Geländers sei in RAL 7016 ausgeführt worden. Zwischen der Eisenglimmerfarbe und dem RAL 7016 Farbton bestehe praktisch kein Unterschied. Die Eisenglimmerfarbe bleiche die Oberfläche nach einiger Zeit aus, was zu unerwünschten hellgrauen Geländern führe. Zudem weise die Liegenschaft „D.“ bereits an der Hauptfassade ein Geländer auf, welches mit der gleichen Farbbehandlung in RAL 7016 ausgeführt worden sei. Es bestünden in E. diverse Geländer, welche in anderer Farbe ausgeführt seien.