6. Strittig sind im Weiteren die verglasten Balkongeländer und die Balkonverglasung auf der Westseite des nördlichen Gebäudeteils (S. 10-12 des AS-Protokolls), welche ebenfalls nördlich des zentral gelegenen I. mit Blickrichtung Bodensee aus der „Fussgängeroptik“ gut erkennbar sind (S. 19-20 des AS-Protokolls).