Die Dachveränderungen am Gebäude Assek. Nr. 0002 stünden mit der übrigen Dachgestaltung nicht im Einklang und würden eine gewisse Unruhe der sonst harmonischen Dachgestaltung Seite 7 schaffen. Die realisierte Dachgestaltung beeinträchtige bzw. störe das traditionelle Ortsbild, so dass sie in der vorliegenden Form nicht bewilligungsfähig sei.