5. Strittig sind zum einen die neben der bestehenden zentralen Dachgaube erstellte kleinere Dachgaube und das Dachflächenfenster auf der Nordseite des Gebäudes Assek. Nr. 0002 (vgl. dazu S.7-9 des AS-Protokolls, act. 28.1) sowie die Dachgaube auf der Südwestseite des nördlichen Gebäudeteils (vgl. S. 10-12 des AS-Protokolls).