E. Gegen diesen Entscheid erhob A. (im Folgenden: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 13. Dezember 2018 (act. 1) Beschwerde beim Obergericht, wobei er oben erwähnte Rechtsbegehren stellte. F. Mit Schreiben vom 9. Januar 2019 (act. 8) verzichtete die B. (im Folgenden: Vorvorinstanz) auf eine Stellungnahme. Das Departement Bau und Volkswirtschaft (im Folgenden: Vorinstanz) verzichtete mit Schreiben vom 18. Januar 2019 (act. 9) auf eine Stellungnahme und beantragte, die Beschwerde abzuweisen.