Mit Entscheid vom 5. Mai 2017 (act. 10.8/2) verweigerte die ARE die nachträgliche raumplanerische Bewilligung für die Balkonvergrösserung, die Glasgeländer am Balkon, die Balkonverglasung, die Dachgaube auf dem Süddach sowie die Dachgaube und das Dachflächenfenster auf dem Norddach. Stattdessen verfügte sie, das Glasgeländer und die Balkonverglasung zu entfernen und durch ein Staketengeländer aus Stahl und Eisenglimmerfarbe zu ersetzen, die Gaube auf dem Süddach vollständig zu entfernen und das Dach wieder in den ursprünglichen Zustand zu setzen sowie die Gaube und das Dachflächenfenster auf dem Norddach auf die zwei