Seite 13 Demnach erkennt das Obergericht: 1. Die Beschwerde der A___ AG wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführerin wird eine Entscheidgebühr von Fr. 2‘500.-- auferlegt. Der Kostenvorschuss von Fr. 2‘000.-- wird angerechnet. 3. Es werden keine Parteientschädigungen ausgerichtet.