3.3 Die Vorinstanz wendet dagegen ein, dass sich der angesprochene Schmutzwasseranschluss auf dem Grundstück Nr. 007 befinde, welches im Eigentum des Kantons Appenzell Ausserrhoden stehe. Der Schmutzwasseranschluss sei zudem vom Tiefbauamt im Rahmen der Sanierung der Kantonsstrasse angelegt worden, weil verhindert werden sollte, dass der sanierte Strassenbelag kurze Zeit nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder geöffnet werden müsse. Zudem ergäben sich keine Hinweise darauf, dass seit der Anlage des Schmutzwasseranschlusses weitere Massnahmen zur Umsetzung der Baubewilligung erfolgt seien.