K. Mit Schreiben vom 12. März 2019 (act. 19) zeigte das Obergericht den Verfahrensbeteiligten an, dass die Verfahrensakten betreffend Erlass der Planungszone auf der ehemaligen Parzelle Nr. 001 und betreffend Abparzellierung des Grundstücks Nr. 001 sowie der Teilzonenplan C___ vom 9. September 2014 inkl. Planungsbericht zu den Akten des vorliegenden Verfahrens genommen würden. L. Am 23. Mai 2019 fand die von der Beschwerdeführerin beantragte mündliche Verhandlung statt. Diesbezüglich kann auf das Protokoll sowie das Plädoyer verwiesen werden (act. 20 und 21).