9.I.4/21) bewilligten das damalige kantonale Planungsamt (heute: Abteilung Raumentwicklung) und die Baubewilligungskommission B___ (im Folgenden: BBK) im Hinblick auf die künftige Überbauung den Bau einer Erschliessungsstrasse und der notwendigen Werkleitungen, welche bei der heutigen Parzelle Nr. 004 südöstlich von der Kantonsstrasse abzweigen soll. Gemäss den Baugesuchsakten verläuft ein Teil der geplanten Erschliessungssstrasse beim Einlenker in die Kantonsstrasse über den 59 m2 grossen Bereich in der Landwirtschaftszone, welcher durch den erwähnten Teilzonenplan C___ ausgezont worden war (act. 9.I.4/6).