C. Mit Entscheid vom 14. September 2015 (act. 9.I.4/20) und 29. September 2015 act. 9.I.4/21) bewilligten das damalige kantonale Planungsamt (heute: Abteilung Raumentwicklung) und die Baubewilligungskommission B___ (im Folgenden: BBK) im Hinblick auf die künftige Überbauung den Bau einer Erschliessungsstrasse und der notwendigen Werkleitungen, welche bei der heutigen Parzelle Nr. 004 südöstlich von der Kantonsstrasse abzweigen soll.