B. Auf Initiative der A___ AG, die auf dem noch unüberbauten Teil der ehemaligen Parzelle Nr. 001 eine Überbauung mit Einfamilienhäusern plant, erliess der Gemeinderat B___ am 13. August 2013 den Teilzonenplan C___. Dabei wurden ein nördlicher und südlicher Teilbereich der Parzelle Nr. 001 von der Bauzone in die Landwirtschaftszone umgezont (59 m2 und 407 m2, total 466 m2 Fläche) und dafür im nordwestlichen Bereich eine Fläche von