Seite 12 Demnach erkennt das Obergericht: 1. Die Beschwerde von A___ wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Der Beschwerdeführerin wird zum Verlassen der Schweiz eine neue Frist bis spätestens 30. März 2020 bzw. im Sinne der Erwägung 7 angesetzt. 3. Der Beschwerdeführerin wird eine Entscheidgebühr von Fr. 1200.-- auferlegt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen ausgerichtet.