Im Scheidungsurteil werde ihr vorgeworfen, dass sie Drogen konsumiert habe, obwohl es sich hierbei um Medikamente gegen ihre Epilepsie handle. Diesbezüglich gilt es festzuhalten, dass es sich bei der vermeintlichen „Droge“ gegen die Epilepsie wohl lediglich um einen Übersetzungsfehler und nicht um einen systematischen Vorwurf der Familie des ehemaligen Ehegatten handelt (vgl. dazu die qualitativ überzeugendere Übersetzung des Scheidungsurteils des TF Übersetzungsbüros, act. 13/56, gemäss welchem die Beklagte ohne Wissen des Klägers „Medikamente“ und nicht etwa Drogen einnimmt).