Als geschiedene Frau werde man dort einer „Witwe“ gleichgestellt. Die erneute Integration in der Türkei sei somit stark erschwert. Insbesondere der in der Türkei herrschende Kurdenkonflikt und der gegenüber der Beschwerdeführerin geltend gemachte Drogenkonsum seien als erschwerende Umstände anzusehen. Die Familie der Beschwerdeführerin stamme aus einer sehr ländlich und konservativ geprägten Gegend. Die Heirat mit einem Iraker, die Schwangerschaft ausserhalb der Ehe, und die gesundheitlichen Problematiken in Form von psychischen Beschwerden stünden einer Rückkehr entgegen. Aufgrund des angeschlagenen