3.3 Die Beschwerdeführerin macht geltend, im Scheidungsurteil werde ihr vorgeworfen, dass sie Drogen konsumiert habe, obwohl es sich hierbei um Medikamente gegen ihre Epilepsie handle. Die Beschwerdeführerin leide seit einiger Zeit an schweren gesundheitlichen Einschränkungen, namentlich an psychischen Beschwerden, die im mutmasslichen Zusammenhang mit der früheren Ehe stünden. Exemplarisch soll die frühere Schwiegermutter die Beschwerdeführerin überwacht haben und sie soll vor allem psychischer Gewalt in Form von Vorwürfen, Drogenmissbrauch etc. ausgesetzt gewesen sein.