H. Mit Schreiben vom 26. Juni 2018 liess die Beschwerdeführerin mitteilen, dass sie und ihr neuer Lebenspartner, von welchem sie ein Kind erwarte, am XX.XX.2019 geheiratet hätten. I. Am 4. Juli 2019 fand die von der Beschwerdeführerin beantragte mündliche Verhandlung statt. Diesbezüglich kann auf das Protokoll verwiesen werden. J. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen näher eingegangen. Seite 3 Erwägungen