Die Baute sei ursprünglich rechtmässig erstellt worden. Der Widerspruch zum geltenden Recht würde nicht verstärkt, da der Gewässerraum im Vergleich zum bestehenden Betriebsgebäude der Zwirnerei nicht weitergehend berührt werde und es würden keine wesentlichen öffentlichen Interessen verletzt; die bestehende Hochwassergefahr würde sogar erheblich reduziert. Damit sei der Teilzonenplan C.__________ zweckmässig und zu genehmigen.