7.3 Vorab gilt es zu wiederholen, dass sich die Zulässigkeit von Zonenplanänderungen alleine nach Art. 21 RPG und Art. 51 BauG richtet. Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV regelt jedoch die Erteilung von Ausnahmebewilligungen im Baubewilligungsverfahren, über welche nach Art.