5.3 Aus den Akten geht hervor, dass der Regierungsrat mit Beschluss vom 30. Juni 2009 (act. 5/16) die Gefahrenkarte der Gemeinde D.__________ erlassen und diese als behördenverbindlich erklärt hat. Nach Ziff. 2.2 dieses Beschlusses waren die Gemeinden verpflichtet, bis Ende 2011 Gefahrenzonen auszuscheiden. Zudem waren und sind Gefahrenkarten bei Zonenplanänderungen seit dem 1. September 2009 zu berücksichtigen und anzuwenden (Ziff. 4 des genannten Beschlusses). In der Gemeinde D.___