Seite 9 nerkapazität als sachgerecht erschiene. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass gemäss dem kommunalen Richtplan vom 1. Juli 2013 das Gewerbegebiet der C.__________ in erster Priorität der Wohn- und Gewerbezone höherer Dichte zuzuweisen ist, zumal bei der Richtplanung im Gegensatz zur Nutzungsplanung keine öffentliche Auflage sowie eine umfassende Interessensabwägung erforderlich ist und der Richtplan nicht dem Referendum unterstand. Im Übrigen ist hinter die Festlegungen des geltenden kommunalen Richtplans aufgrund der Aussetzung von Art.