Dazu ist nochmals hervorzuheben, dass die geplante Umzonung nach S. 12 des Planungsberichts dem fünffachen Jahresbedarf des Bevölkerungswachstums der Gemeinde entspricht. Indessen kann dem Planungsbericht nicht entnommen werden, ob und in welchem Umfang die Gemeinde D.__________ über Nutzungsreserven in der bestehenden Bauzone verfügt und wo nach den geltenden Nutzungsplänen eine dichtere bzw. bessere Nutzung zulässig oder gar geboten wäre. Im Planungsbericht wird trotz Auswirkung auf die Einwohnerkapazität kein Bezug darauf genommen, wie viele innere Nutzungsreserven auf dem Gemeindegebiet D.________