Im Planungsbericht fehlen zudem Anhaltspunkte, weshalb in der Gemeinde D.__________ kein Bedarf an reiner Gewerbefläche mehr besteht bzw. ob bezüglich dieser Bedarfsfrage überhaupt eine Interessensabwägung vorgenommen wurde. Dass der aktuelle Gemeinderat diese Auffassung zu vertreten scheint (S. 11 des Planungsberichts), vermag eine Interessensabwägung nicht zu ersetzen.