b) der Vorinstanzen: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt A. Die B.__________ ist Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 1, C.__________, Gemeinde D.__________. Auf dieser Parzelle befindet sich direkt am E.__________ entlang der Gemeindegrenze zu F.__________ das Betriebsgebäude einer ehemaligen Zwirnerei, deren Betrieb seit Juli 2016 eingestellt ist (vgl. Planungsbericht S. 3, act. 6/6). Die Parzelle Nr. 1 liegt gemäss kommunalem Zonenplan Nutzung grösstenteils in der Gewerbezone GE1 (rosa) und im südlichen Bereich im Waldareal (grün).