Aufgrund veränderter demografischer Entwicklungen erhielt die Gemeinde Herisau einen zusätzlichen Kantonsratssitz, während die Gemeinde Lutzenberg einen verlor. Im Übrigen blieb die Sitzverteilung unverändert. Der Beschluss des Regierungsrates wurde am 7. September 2018 im Amtsblatt Nr. 36 publiziert. Gegen diesen Beschluss erhob der Beschwerdeführer mit Wohnsitz in Trogen am 10. September 2018 Beschwerde beim Regierungsrat Appenzell Ausserrhoden (act. 1). Er begründete seine Beschwerde zusammengefasst damit, dass die nach Gemeinden aufgeteilten Wahlkreise (Art. 71 Abs. 4 der Kantonsverfassung, bGS 111.1) zu klein seien.