Bei einer Breite des Hauses von rund 7.75 Metern ergäbe sich pro Stock eine Mehrfläche von rund 1.6 m2, bei drei Stöcken von rund 5 m2. Selbst wenn in einem neuen Projekt diese Fläche nicht zu reduzieren wäre, müssten immer noch mindestens 35 m2 reduziert werden (vgl. den Entscheid des PA vom 29. April 2013, S. 3, wonach die Bruttogeschossfläche „Wohnen“ um 53.5 m2 und die Brutto-Nebenflächen um 71 m2 überschritten werden. Davon ist die halbe Aussenisolation von 11.46 m2 gemäss dem Rekursentscheid des DBU vom 12. Februar 2014, S. 5 oben, in Abzug zu bringen). Im neu eingereichten Projekt (gemäss Baugesuch vom 24. November 2017, act.