Den Dokumenten kann jedoch kein verbindliches Indiz entnommen werden, wonach diese die Dimensionen des Gebäudes zu besagtem Zeitpunkt korrekt abbilden würden. Insbesondere ist kein Verfasser des Plans ausgewiesen, welcher für die darin zu belegenden Tatsache bürgt und diesbezüglich die hinreichende Qualifikation bzw. Glaubwürdigkeit besitzt. Die erwähnten Pläne können den Beweis für die Länge des Hauses vor dem Beginn der Umbauarbeiten 2012/2013 somit nicht erbringen.