etwa MISCHA BERNER, Die Baubewilligung und das Baubewilligungsverfahren, 2009, S. 155 f, und GEBHARDT/MEYER/NERTZ/PIOLINO, Die Baubewilligung im Kanton Basel-Stadt, 2014, S. 137 f) ein neues Baugesuch einzureichen ist. Es liegt deshalb kein Verstoss gegen das Koordinationsprinzip gemäss Art. 25a RPG vor, wenn die Vorinstanzen über das bei ihnen eingereichte Projekt bereits vor dem Entscheid über die Rodung abschliessend entschieden haben. 2.3. Gebäudelänge