Seite 8 Nebenflächen um 71 m2 überschritten werden. Davon ist die halbe Aussenisolation von 11.46 m2 gemäss dem Rekursentscheid des DBU vom 12. Februar 2014, S. 5 oben, in Abzug zu bringen) und zweitens geht es nicht um ein erst noch zu realisierendes Neubauprojekt, sondern das Projekt ist im Rohbau bereits fertig erstellt (vgl. die Fotodokumentation gemäss act. 20 in O4V 14 6). Eine erhebliche Reduktion der Gebäudefläche führt zu massgeblichen Änderungen am bestehenden Haus.