Eine einfache Korrektur genügt dazu nicht. Hier ist daran zu erinnern, dass erstens eine Fläche von mindestens 40 m2 zu reduzieren ist (vgl. den Entscheid des PA vom 29. April 2013, S. 3, wonach die Bruttogeschossfläche „Wohnen“ um 53.5 m2 und die Brutto-